Zahnersatz im Ausland
In der heutigen Zeit eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz im Ausland vornehmen bzw. ausführen zu lassen, ist eine Überlegung zahlreicher Patienten. Da die Krankenkassen immer weniger Anteile der Kostenerstattung bei Zahnimplantaten und sonstigem Zahnersatz übernehmen, ist eine Auslandsbehandlung für die meisten Patienten die einzige Alternative zum kostspieligen Zahnersatz in Deutschland. Hinzu kommen günstige Flugpreise, die die Reisen zu den einzelnen Fachkliniken in Polen, Ungarn, Tschechien, Spanien Litauen und Bulgarien finanzierbar machen. Der Zahnarzt im Ausland ist nicht weniger qualifiziert als der deutsche Zahnarzt. Das allein beruht auf der Tatsache, dass bereits etliche Patienten zur Behandlung ins benachbarte Ausland abwandern und somit die dortigen Ärzte ausreichende Erfahrungen und Qualifikationen erwerben können. Allerdings darf ein nicht zu hoher Standard erwartet werden. Gerade in der Implantologie haben deutsche Zahnärzte, Kieferorthopäden und Gesichtschirugen ein bestimmtes Anforderungsprofil auf diesem Gebiet durch regelmäßig zu belegende Fortbildungen nachzuweisen. Die notwendigen Sterilisationsmaßnahmen der einzelnen Praxen während der Behandlung sowie der einzelnen Geräte unterliegt in Deutschland gewissen Vorschriften. Nicht zu vergessen die rechtliche Lage. Während der deutsche Zahnarzt die Kassenrichtlinien zu berücksichtigen hat, ist der ausländische Zahnarzt nicht an die Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit der Behandlung gebunden und richtet sich vielmehr nach den Wünschen des Patienten. Auch die Nachsorge lässt sich oftmals nur schwer regeln. Sind Nachbesserungen notwendig, muss der Patient immer zu seinem ausländischen Arzt, auch Gewährleistungs-ansprüche lassen sich in einigen Fällen nur schwer regeln. Denn, würde ein deutscher Zahnarzt die Nachsorge übernehmen, könnte er in die Regresspflicht genommen werden. Einige ausländischen Kliniken bzw. Zahnärzte übernehmen bereits eine Haftung auf freiwilliger Basis.