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Wohngebäudeversicherung- sinnvolle Versicherungsform?

Grundsätzlich muss sich der Eigentümer eines Hauses darüber im Klaren sein, dass sein Eigentum versichert sein muss. Allein deshalb, weil die meisten Banken und Kreditinstitute eine solche Versicherung als Voraussetzung für die Auszahlung eines Darlehens an einen solchen Nachweis koppeln.

Als Wohnungseigentümer besteht in aller Regel nicht die Pflicht, sich selber versichern zu müssen, da meist eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung aller in der Liegenschaft wohnenden Parteien abgesichert sind. Jedoch sollte man sich darüber im Vorfeld genauestens erkundigen!

Die Versicherungsleistung umfassen Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser entstehen können. Diese gehören zu den hauptsächlichen Risiken, die durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden. Schäden, die beispielsweise durch Naturgewalten wie Überschwemmungen entstehen können, müssen über eine sogenannte Elementarversicherung abgesichert werden. Versicherungsvergleiche lohnen hier in jedem Falle, da die unterschiedlichen Risiken einzeln oder aber auch in beliebiger Form abgesichert werden können.

Als wichtigste Komponente bei einer Wohngebäudeversicherung gilt die Feuerversicherung, da die Möglichkeit eines Totalschadens hier besonders groß ist. Es werden Schäden reguliert, die durch Blitzschlag, Brand oder aber auch durch Explosionen entstanden sind. Häuslebauer sollten auch in Betracht ziehen, ihren Rohbau gleich mitversichern zu lassen. Hierbei sollten die zukünftigen Eigentümer Versicherungsvergleiche machen, da es unterschiedliche Zeitrahmen und Konditionen gibt.

Bei der Leitungswasserversicherung sind Schäden versichert, die durch Schläuche, und undichte Leitungen und durch defekte sanitäre Anlagen entstehen können. Mitversichert sind in aller Regel auch Schäden, die durch eigene Arbeiten an Schläuchen und Installationen entstanden sind.

Eine Versicherung, die häufig in Anspruch genommen werden muss, ist die Sturm- und Hagelschadensversicherung. Bei dieser Versicherung sind Schäden abgedeckt, die durch Sturm ab Windstärke acht oder durch Unwetter mit Hagelschauer entstehen können. So müssen meist Schäden an abgedeckten Dächern, umgeknickte Antennen, zerstörte Dachrinnen und Satellitenanlagen ersetzt werden.

In aller Regel bezieht der Versicherungsumfang einer Wohngebäudeversicherung das Gebäude und gegebenenfalls Nebengebäude mit ein, die im Vertrag eigens erwähnt sein müssen. Mit eingeschlossen sind Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie beispielsweise Einbauschränke, Teppiche und Heizungen, sowie Zubehör, das dem Wohnzwecke gilt. All diese Dinge müssen vertraglich verankert sein, um im Schadensfalle abgesichert zu sein.

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