Wettbewerbsverzerrung
Wettbewerbsverzerrung ist im Bereich der Billigflüge bzw. Billigfluganbieter ein sehr wichtiges Thema. Immer wieder führt dieser Umstand zu Kontroversen sowohl mit Konkurrenten der Billigfluggesellschaften als auch mit Verbraucherschützern. Diese beklagen vor allem, dass das Produkt zu den Konditionen wie es in der Werbung angepriesen wird, für den Kunden nicht erhältlich ist. Mit Wettbewerbsverzerrung ist vor allem die Tatsache gemeint, dass in der Werbung für die meist extrem kostengünstigen Flugangebote, der komplette Preis, der am Ende zu zahlen ist, verschwiegen wird. Dies bedeutet, dass der Flug für den beworbenen Preis so nicht zu kaufen ist, da noch eine ganze Reihe von Gebühren dazugerechnet werden müssen, die für den Verbraucher in der Reklame nicht ersichtlich sind. Für den Kunden, der eine solche Werbung für Billigflüge sieht, ist das Angebot sehr irreführend. Das heißt, dass das preisgünstige Ticket aus der Werbung nur bei sehr früher Buchung und dann auch nur für ein sehr kleines Kontingent gilt. Außerdem sind fällige Steuern und Flughafengebühren nicht im beworbenen Preis enthalten. Weitere Einschränkungen, die das günstige Flugangebot beinhaltet, werden oft nicht kundgetan. Beispielsweise sind nur Plätze in der Economyclass und weder in der Business- noch First-Class verfügbar, es werden oft nicht die großen zentralen Flugplätze der Zielstädte angeflogen, sondern kleinere, die weit entfernt von den Stadtzentren liegen genutzt. Dieser Umstand spart Flughafengebühren und schafft zusätzlich Einnahmen durch den Verkauf von Transfertickets an Bord. Weiterer Punkte sind, dass die mitzunehmende Freigepäckmenge sehr niedrig ist, so dass für weiteres Gepäck ein Aufpreis gezahlt werden muss und kein kostenloser Bord-Service vorhanden ist. Getränke und Snacks werden direkt an Bord verkauft. Bei Billigflugangeboten ist die Wettbewerbsverzerrung also sehr akut.
Autor: Marvin Fuchs