Was ist durch eine Private Krankenversicherung abgedeckt?
Was genau eine Private Krankenversicherung an medizinischen Leistungen und Therapien abdeckt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das kommt ganz darauf an, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Vom Basismodell bis zur Medizinversorgung de luxe wird alles angeboten.
Wenige privat Versicherte werden jedoch das Basismodell wählen, denn dessen Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung, und es ergibt keinen Sinn, für die gleichen Leistungen in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Jemand, der sich privat krankenversichern will, sucht meist nach Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung eben nicht anbietet. Generelle Vorteile der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Freie Arzt- und Krankenhauswahl, eine Erstattung vieler heilpraktischer Anwendungen, Erstattung bei psychotherapeutischen Sitzungen, keine Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln, Kostenerstattung für optische Gläser, die die Kostenerstattung der Gesetzlichen Krankenversicherung weit übersteigt, Kostenerstattung für Kontaktlinsen, bei einem Arztwechsel ist das Ausstellen einer Überweisung nicht nötig, Zahn- und Kieferbehandlungen werden vollständig ersetzt, alternative und modernste Heilmethoden und Medikamente sind im Leistungsspektrum enthalten, Krankenhaustagegeld.
Viele neue Behandlungsmethoden, die noch nicht lange genug auf dem medizinischen Markt sind, um Langzeitbeobachtungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit garantieren zu können, werden von den Gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht angeboten.
Die gesetzliche Krankenversicherung prüft zuerst sehr genau, ob eine neue Behandlungsmethode Vorteile gegenüber einer bereits bestehenden Behandlungsmethode aufweist. Dieses Prüfungsverfahren kann sich lange hinziehen - bis eine Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird, kann sie schon wieder ein “alter Hut” sein.
Die private Krankenkasse ist da kulanter und schneller. So werden auch Behandlungsmethoden erstattet, die tatsächlich “state of the art” sind. Was für den Versicherten bedeutet, dass er von der neuesten medizinischen Technologie tatsächlich profitieren kann.
Was genau die private Krankenversicherung abdeckt, entscheidet aber jeder Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss selbst. Wem heilpraktische Behandlungen wichtig sind, der wird diese Leistung sicherlich in seine Versicherung aufnehmen. Wer allerdings auf Chefarztbehandlung oder Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus verzichten kann, braucht diesen Passus nicht im Vertrag. So bekommt man für sein Geld individuell die bestmöglichen Leistungen. Darüber hinaus bietet die private Krankenkasse eine Selbstbeteiligung.
Der Versicherte kann bestimmen, bis zu welcher Höhe er seine medizinische Versorgung selbst tragen möchte. Im Gegenzug gewährt die private Krankenversicherung Beitragsreduktionen bis zu 30 Prozent. Das kann bei Menschen, die selten krank sind, ein riesiger finanzieller Vorteil sein. Allerdings birgt diese Selbstbeteiligung auch wieder das Risiko, dass man bei einer Erkrankung nicht gleich zum Arzt geht, in der Hoffnung, sich selbst auskurieren und somit die Selbstbeteiligungskosten zu sparen.
Diese Haltung kann sich allerdings rächen.
Auch sollte man schauen, ob Vorsorgeuntersuchungen von anderen medizinischen Behandlungen ausgenommen sind. Ist das der Fall, kann man trotzdem Beiträge zurück bekommen - da man ja nicht krank war und keine medizinische Betreuung in Anspruch genommen hat - und trotzdem seine Gesundheit schützen.
Sebastian Spreen