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Was grenzt der Bereich des Werberechts ein und aus?

Das Werberecht gehört zu den am stärksten reglementierten Bereichen öffentlicher Kommunikation. Neben der Werbung werden unter dieses klassische Rechtsgebiet auch sämtliche Bestimmungen zum Kennzeichen- und Markenrecht sowie zum Namensrecht oder die Regeln des Wettbewerbsrechts gezählt. Schließlich gehört auch die Preisangabenverordnung zum Werberecht. Außerdem beinhaltet dieses Gebiet das Medienrecht, Persönlichkeits- und Urheberrechte, aber auch den Schutz des Verbrauchers. Des Weiteren sind Datenschutzrecht und das Standes- und Berufsrecht Bestandteile des Werberechts.

Juristische Grundkenntnisse auf diesen Gebieten können für viele Freiberufler, die regelmäßig in der Werbung tätig sind, von wesentlicher Bedeutung sein. Abmahnungen und Bußgelder sind Beispiele für rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Sowohl Konkurrenten, als auch Verbraucherschützer und Vereine nehmen ihre Rechte ebenfalls sehr ernst.
Jobs für Freelancer sind rar und viele von ihnen machen sich keine Gedanken über die Zulässigkeit der schnittigen Werbebotschaften. Doch diese Einstellung kann sich leicht rächen und die Werbeagenturen werden keine Probleme haben, ihre Stellen mit einem neuen Freelancer zu besetzen. Die wichtigsten Regeln sollte sich jeder Freiberufler immer vor Augen halten: So dürfen Alleinstellungsmerkmale nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie auch tatsächlich belegbar sind. Ein wichtiger Punkt für die Bewerbung von Waren sind richtige Preisangaben. Diese verstehen sich immer inklusive Mehrwertsteuer und weiterer anfallender Kostenstellen. Außerdem dürfen nur wirkliche Sonderangebote als solche beworben werden, und sie müssen dazu in ausreichenden Mengen verfügbar sein. Sonderangebote müssen immer auf ihren Charakter als Sonderveranstaltungen geprüft werden, d.h. es darf nicht der Eindruck einer Unterbrechung des normalen Geschäftsbetriebes entstehen.
Die Werbung mittels Fax ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Gegenüber erlaubt.
Die Herabsetzung von Konkurrenten und ihren Produkten oder Dienstleistungen ist auch verboten. Kunden dürfen grundsätzlich nicht von Werbung belästigt werden, vor allem dann nicht, wenn sie dies ausdrücklich untersagt haben. Jubiläumswerbung ist nur alle 25 Jahre erlaubt. Deshalb können derartige Sonderveranstaltungen immer dann durchgeführt werden, sofern ein Jahrestag durch 25 teilbar ist.
Generell gilt, dass in der Werbung die Würde der Frau, die Akzeptanz aller Religionen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht untergraben werden dürfen.
Um abschließende Sicherheit bezüglich bestimmter Werbeaussagen zu erhalten, sollten Freelancer in der Werbung einen Fachanwalt für Werberecht konsultieren.

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