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Vornamen und Familiennamen von Kindern

Namen setzen sich zusammen aus dem Vornamen und dem Familiennamen.

Welchen Namen ein Kind erhält ist den Eltern überlassen. Diese müssen aber den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wie zum Beispiel dürfen Namen keine Markennamen oder Fantasienamen sein. Darüber hinaus sind für Mädchen nur Mädchennamen und für Jungen nur Jungennamen zulässig. Es sei denn die Kinder erhalten einen zweiten Namen, aus dem eindeutig das Geschlecht hervor geht. Im Buchhandel und auch im Internet findet man lange Listen mit zahlreichen Vornamen. Ausschlaggebend für die Wahl eines Vornamens ist für viele Eltern deren Bedeutung. Kinder Namen dürfen auch mehrere Vornamen tragen. In der Regel wird ein Name dann zum so genannten Rufnamen.

Im Bezug auf den Nachnamen, bzw. Familiennamen wird die Sache schon komplizierter.
Hier greift das Namensrecht, das in Paragraph 12 des BGB geregelt ist. Danach erhalten Kinder, deren Eltern den gleichen Familiennamen tragen – ganz unproblematisch – diesen Namen. Da viele Elternpaare heute aber nicht mehr wegen eines Kindes den Weg zum Traualtar machen, so wie das früher üblich war, hat dies auch Auswirkungen auf den Namen des Kindes. Eltern, die keinen gemeinsamen Familiennamen führen, müssen sich für einen Familiennamen für das Kind entscheiden. Haben sie sich dann einmal entschieden, gilt diese Namensregelung für alle weiteren Kinder dieses Paares. Es ist also nicht möglich dass das erste Kind den Familiennamen des Vaters trägt und das zweite Kind den Familiennamen der Mutter. Doppelnamen für Kinder als Familienname sind ebenfalls nicht erlaubt. Kann sich ein Elternpaar im Bezug auf den Familiennamen des Kindes nicht einigen, kann ein Gericht einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis über den Namen übertragen.

Sabrina Fries
sabrina.fries@googlemail.com

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