Versicherungs – ABC
Versicherungen können nach verschiedenen Kriterien klassifiziert werden. Die Anfänge reichen bis in die Antike zurück. Hier gab es Begräbnisvereine, die durch Beitragszahlungen für die standesgemäße Beerdigung ihrer Mitglieder sorgten. Das bis heute praktizierte Prinzip der Gegenseitigkeitsversicherung entwickelt sich erst im Mittelalter. In Gilden, Zünften und Genossenschaften unterstützte man sich gemeinschaftlich bei bestimmten Tücken des Daseins, wie Brand oder Viehsterben. Später kamen dann öffentlich-rechtliche Versicherungen hinzu.
Es gibt zwei Varianten, wie gewirtschaftet wird. In der Sozialversicherung, wozu die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung gehören, gilt das Umlageverfahren. Das heißt die Beiträge werden eingenommen und gleich wieder ausgezahlt.
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird es aber zunehmend schwieriger, den Zahlungsempfängern ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen, da proportional immer weniger einzahlen. Daher nimmt die private Vorsorge für Alter oder Krankheit eine immer wichtigere Position ein. Hier kommen dann die privaten Versicherungsgesellschaften ins Spiel. Die arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge enthalten einen Sparanteil, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Dies kommt vor allem bei Lebensversicherungen zum Tragen, da die Gewinnanteile am Ende an den Versicherten ausgeschüttet werden. Ansonsten werden diese Sparanteile und die daraus resultierenden Gewinne zur Kapitaldeckung für den Versicherungsfall genutzt. Die trifft vor allem bei der Krankenversicherung, Haftpflichtversicherungen bzw. reinen Risikoabsicherungen zu.
Dazu gehört auch die Unfallversicherung. Diese zahlt bei Schäden durch Unfälle, erbringt beispielsweise Invaliditätsleistungen, übernimmt Transportkosten oder zahlt auch Krankenhaustagegeld, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei Abschluss einer Lebensversicherung besteht die Option eine Unfallzusatzversicherung mit einzuschließen. Dann wird, sollte der Versicherte in Folge eines Unfalls sterben, die doppelte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.