Studentenvertrag für Studenten, Schüler und Auszubildende
Für junge Menschen, die studieren oder in einer Ausbildung stecken, gibt es bei einer Vielzahl von Kulturangeboten oder Produkten Studententarife – so auch beim Vertragsabschluss für ein Handy. Studenten, bzw. Auszubildende verfügen in der Regel nicht über viel Geld, so dass es schon schwer genug ist, Studiengebühren, Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Deshalb sollte man, wo immer es möglich ist, die Chance nutzen, einige Euros mit Studententarife einzusparen.
Die meisten Mobilfunkbetreiber bieten einen Handy Studentenvertrag an. Hier kann man nicht nur bei den günstigeren Grundgebühren sparen, sondern auch mit bestimmten Sonderleistungen wie Frei-SMS, Freiminuten zum Telefonieren, kostenlosem Anschluss oder beim Kauf seines Wunschhandys. Solche Sonderleistungen sind zumeist zeitlich begrenzt und dienen dem Werbezweck.
Trotzdem sollte man nicht gleich bei einem vermeintlich guten Angebot zuschlagen, sondern sich die Zeit nehmen und die verschiedenen Leistungen der unterschiedlichen Anbieter vergleichen. Hilfreich dabei können Handyvergleiche im Internet sein, was jedoch nicht das genaue Studieren des abzuschließenden Vertrages ersetzen kann. Die Konditionen ändern sich mittlerweile so schnell, dass man hier genau abwägen sollte. Oft sind günstige Tarife mit langen Laufzeiten verbunden.
Diese nehmen einem die Möglichkeit, nach einer Zeit, zu einem noch günstigeren Anbieter zu wechseln. Daneben gibt es bei Studententarife wiederum verschiedene Untertarife, unter denen man sich das beste individuelle Angebot heraussuchen kann. Besonders interessant können Tarife sein, bei denen in bestimmte Netze sehr günstig oder gar kostenlos telefoniert werden kann. Also bevor man irgendeinen Handy Studentenvertrag abschließt, sollte man gut verglichen haben, denn mit der Unterschrift geht man einen verbindlichen Vertag für 12 oder gar 24 Monate ein.
Gut zu wissen ist auch, dass Studententarife nicht nur für Studenten gedacht sind, sondern auch für Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren. Auch Wehr- oder Zivildienstleistende oder junge Menschen mit Behinderungen können in den Vorteil eines vergünstigten Studententarifs gelangen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Nachweise wie Schülerausweis, Truppenausweis, Schwerbehindertenausweis etc. bei Vertragsabschluss vorgelegt werden.