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4.1 Ständemodell

Zwischen Beginn des fränkischen Feudalismus und Lehnswesen und den Anfängen der industriellen Revolution (800-1800) bestand eine hierarchische Gliederung der Gesellschaft, die Ständegesellschaft.

Abb.1


Sie bestand aus drei Hauptständen, dem oberen Stand, mit Adel und der Geistlichkeit, dem mittleren Stand wie z.B. Kaufleute, Bedienstete des Adels und der Geistlichkeit sowie Handwerksmeister und dem unteren Stand, den in der Landwirtschaft tätigen Menschen.
Wie aus dem Modell zu erkennen ist, ist der größte Teil der Bevölkerung dem unteren Stand zugeordnet. Der obere Stand nimmt den kleinsten Anteil ein. Der verbleibende Rest ist dem Mittelstand zuzuordnen und setzt sich wie in Abb.1 zu ersehen ist, zusammen.
Allein durch die Geburt wurde die Ständezugehörigkeit erlangt. Andere Möglichkeiten des Aufstiegs in einen höheren Stand gab es kaum. Somit blieben die Stände unter sich. Auch Hochzeiten fanden meist nur innerhalb der einzelnen Stände statt.

Ebenso wurde auch das Stimmrecht für Wahlen aus der jeweiligen Zugehörigkeit der Stände verteilt. So hatten der Adel und die Geistlichkeit zwei Stimmen, der mittlere Stand eine Stimme, und der untere Stand kein Stimmrecht, sondern nur Pflichten.
Bis ins 19. Jahrhundert blieb die Ständegesellschaft im Wesentlichen bestehen. Nach der Industrialisierung veränderte sich die Gesellschaft allmählich. Ein Ständestaat in dieser Form, mit gesetzlich verordneten Rechten und Pflichten, existiert heute nicht mehr. Doch lassen sich deutlich Züge einer ständestaatlichen Organisation in autoritärstrukturierten Gesellschaften erkennen.

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