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Schon im Studium mit Privatversicherung

Studenten, die sich selbst bei einer Krankenkasse versichern möchten oder müssen, haben dazu stets zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen gibt es die gesetzlichen Krankenkassen und zum anderen die privaten Krankenkassen.
Die privaten Kassen bieten gegenüber den gesetzlichen eine Reihe von Vorteilen.
So kann jeder Versicherte bei einer privaten studentischen Krankenversicherung die von ihm gewünschten Leistungen je nach seinem Bedarf und seinem Einkommen selbst festlegen.
Zudem genießen Studenten bei einer Studenten PKV Vergünstigungen, indem Ihnen zu niedrigeren Beiträgen dieselben Leistungen gewährt werden wie allen anderen Beitragszahlern.
Weiterhin ist es bei gesetzlichen Kassen so, dass das Einkommen eines Studenten, wenn es 400 Euro übersteigt, beitragspflichtig wird. Diese Beitragspflicht entfällt bei den privaten Kassen.
Eine Zuzahlung bei Medikamenten entfällt für Sie ebenso und Sie müssen keine Praxisgebühr zahlen. Ferner bestehen keine Einkommensgrenzen und BAföG Empfänger erhalten einen Zuschuß seitens ihrer privaten Krankenkasse.
Schließlich steht Ihnen der Weg einer Rückkehr zu ihrer gesetzlichen Krankenkasse jederzeit offen, wenn Ihnen die private nicht zusagt.
Um als Student von einer gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sie bisher über ein Familienmitglied (Mutter, Vater, Ehegatte) mitversichert waren, zu einer privaten Krankenversicherung für Studenten zu wechseln, ist folgendes zu tun. Sie müssen sich durch Antrag von ihrer Versicherungspflicht befreien lassen, die mit erreichen des 30. Lebensjahres oder Vollendung des 14. Fachsemesters eintritt. Der Antrag ist in schriftlicher Form bei der zuständigen gesetzlichen Kasse innerhalb von 3 Monaten nach Beginn Ihrer Versicherungspflicht zu stellen. Die Befreiung seitens der gesetzlichen Kasse wird unwiderruflich erteilt und gilt für die gesamte Studienzeit.

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