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Riester Rente

Die Riester Rente ist eine durch den Staat geförderte private Altersabsicherung. Die staatliche Förderung besteht in der Altersvorsorgezulage (§ 11 EStG) während der Einzahlungsphase oder in der Möglichkeit eines steuermindernden Sonderausgabenabzuges ($ 10a, §§ 79ff. EStG). Das bedeutet, der Staat fördert bestimmte private Rentenverträge durch die Gewährung von Steuerersparnissen.
Dabei gibt es einige Vorschriften zu beachte:
Als erstes ist nicht jeder “Riesterrenten - fähig”, dass heißt, ein Anspruch auf Riesterrente haben nur rentenversichersicherte Arbeitnehmer oder Selbständige, Kindererziehende, Arbeitslosen- und Arbeitslosengeld-2-Empfänger, Zivil- und Wehrdienstleistende, geringfügig Beschäftigte, Empfänger von Vorruhestandsgeld, nicht erwerbstätige Pflegepersonen, Amtsträger sowie die Ehepartner aller Zulagenberechtigter.
Als zweites ist nicht jeder privater Rentenversicherungsvertrag “Riesterrenten - förderfähig”. Nur solche Verträge, die die sogenannten Zertifizierungsvorraussetzungen erfüllen obliegen auch der Förderung im Sinne der Riester Rente. Diese Vorraussetzungen sind unter anderem:
- eine frühestmögliche Leistungserbringung ab dem 60. Lebensjahr
- eine Leistungserbringung muss in Form einer Rentenzahlung erbracht werden
- eine garantierte Summe aller eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase, sowie
- eine laufende Beitragszahlung.
Aus diesen vertraglich notwendigen Riester-Renten-Restriktionen ergeben sich einige Nachteile beim Abschluss einer Riesterrenten geförderten privaten Rentenversicherung: So wird die Auzahlung nur in Form einer Leibrente gewährt. Es besteht zwar die Möglichkeit einer Teilauszahlung bei Rentenbeginn, diese darf aber 30% nicht übersteigen, ist nur bis zum 65. Lebensjahr zulässig und muss danach in eine Leibrente übergehen. Ein weiterer Nachteil ist, dass sowohl die Rentenzahlungen, als auch eventuelle Teilauszahlungen voll steuerpflichtig sind. Auch eine Beleihung des eingezahlten Kapitals ist nicht möglich und bei einer Wohnsitzveränderung ins Ausland im Alter, müssen sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

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