Riester Rente oder Rürup Rente?
Die Riester Rente wurde 2002 vom Staat ins Leben gerufen. Ziel ist es die Altersrente auch in der Zukunft zu sichern. Da die gesetzliche Rentenversicherung auf Dauer nicht alle Rentner in gleich bleibender Höhe absichern kann, sollte jeder privat für seine Altersversorgung sorgen.
Die Riester Rente ist nichts anderes als eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Jedoch ist sie nicht für jeden zugänglich. Die Riesterrente kann nur beantragt werden, wenn man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Somit können viele Selbstständige nicht auf die Riesterrente zurückgreifen. Aber auch für diese Leute gibt es eine private Vorsorge. Sie nennt sich Rürup Rente und wurde 2005 ins Leben gerufen. Genauso wie bei der Riester Rente wird auch dieses Modell der Rente staatlich gefördert. Im Gegensatz zur Riesterrente ist die Rürup Rente jedoch bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Beide Rentenarten ähneln sich jedoch in vielen Punkten. So ist es bei beiden Rentenarten notwendig eine Zusatzversicherung abzuschließen, wenn das eingezahlte Kapital nach dem Tode nicht verfallen soll. Im Falle eines vorzeitigen Todes, das heißt, vor Eintritt des Rentenalters würde ohne diese Versicherung, dass gesamte eingezahlte Kapital einfach verfallen, da Angehörige im Normalfalle keinen Anspruch auf die Rente haben. Des Weiteren muss auch bei der Rürup Rente ein gewisser Beitrag eingezahlt werden, damit man die staatliche Förderung überhaupt erhält.
Da diese Beiträge aber nicht für jeden tragbar sind, gibt es viele Menschen die gar nicht die Möglichkeit haben einen Riestervertrag oder ähnliches abzuschließen. Ein weiterer gemeinsamer Punkt ist die Auszahlung, diese kann nur monatsweise erfolgen. Eine Auszahlung des gesamten Kapitals zu Rentenbeginn ist nicht machbar.
Elke Lohre