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Riester Rente Fragen Antworten

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Riester Rente

Was geschieht, wenn ich die Beiträge nicht mehr bezahlen kann?
Sie können jederzeit Ihre Riester Rente ruhen lassen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr ein, aber das bisher angesammelte Kapital kann sich durch die Verzinsung oder Kursgewinne weiter erhöhen. In dieser Zeit werden Ihnen aber auch keine Zulagen gewährt.
Darüber hinaus können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen und das angesparte Kapital entnehmen. Dann müssen Sie jedoch alle bis zu diesem Zeitpunkt gewährten Zulagen, aber auch die Steuervorteile wieder zurückzahlen. Die bis dahin angefallenen Zinsen sind dann zu ver­steuern.

Kann ich den Anbieter von Riester-Produkten auch wechseln?

Sie können einen bestehenden Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen und das bis dahin angesammelte Kapital einschließlich aller Zulagen in ein anderes förderfähiges Produkt übertragen. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn Sie feststellen, dass die Leistungen Ihres bisherigen Vertragspartners im Vergleich zu anderen wesentlich schlechter sind. Sie können statt einer Kündigung aber auch den bisherigen Vertrag beitragsfrei stellen und einen neuen bei einem anderen Anbieter abschließen. Wenn das Ende der Laufzeit erreicht ist, erhalten Sie dann aus beiden Verträgen eine Leistung. Ein Anbieterwechsel kann auch mit Kosten verbunden sein. Berücksichtigen Sie dies bereits beim Vertragsabschluss und entscheiden Sie sich auch aus diesem Grund für einen möglichst kostengünstigen Vertrag.

Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich versterbe?
Sofern sich Ihr Vertrag noch in der Ansparphase befindet, endet die staatliche För­derung. Wenn es die Vertragsbedingungen vorsehen, kann der bestehende Vertrag auf einen eigenen Vertrag Ihres Ehepartners übertragen werden. Die bisherige För­derung bleibt dann in vollem Umfang erhalten. Ist dies nicht möglich oder Ihr Ehepartner hat keinen eigenen Vertrag, können Ihre Erben das von Ihnen eingezahlte Kapital und die erzielten Erträge zurückbekom­men. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen jedoch zurückgezahlt und die angefallenen Zinsen versteuert werden. Eine förderunschädliche Übertragung Ihres Vertrags auf Ihre Kinder ist jedoch nicht möglich.

Frank Nicklis

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