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Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die im Falle eines Rechtsstreites die Anwaltskosten übernehmen soll. Hierbei unterscheidet man verschiedene Rechtsschutzversicherungen. So gibt es diese für den Verkehrsrechtsschutz, den Berufsrechtsschutz oder den Privatrechtsschutz. Je nachdem, wie die persönliche Lebenssituation aussieht, sollte auch die Versicherung abgeschlossen werden.
Wer kein Auto hat, für den lohnt sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung natürlich nicht.
Egal, ob Sie im Berufsleben mit dem Vorgesetzten streiten, weil dieser sie kündigen möchte oder ob sie einen Verkehrsunfall hatte, bei dem die Rechts- und Schuldlage noch ungeklärt ist. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt hier die anwaltliche Beratung und auch die Vertretung vor Gericht.
Baurecht, also Auseinandersetzungen im Zuge eines Neubaus oder bei Renovierungen werden übrigens von keiner Rechtsschutzversicherung übernommen. Hier sollten Sie daher möglichst alle Auseinandersetzungen friedlich klären.
Von einer Rechtsschutzversicherung werden auch Strafkauktionen übernommen, allerdings meist nur bis zu einer Summe von EUR 50.000,00. Beim Abschluss der Versicherung wird in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150,00 - 300,00 Euro vereinbart. Diese Selbstbeteiligung können Sie bei einigen Versicherern auch ausschliessen, allerdings nur mit Mehrkosten beim Beitrag.
Wer den Abschluß einer Rechtsschutzversicherung erwägt, der sollte die verschiedenen Anbieter vergleichen. Hierzu gehört allerdings nicht nur der Vergleich des Preises, sondern in erster Linie der Leistungen. Bei einer Bündelversicherung, also einer Versicherung, die mehrere Leistungen einschliesst, ist man meist günstiger. Also Verkehrsrechtsschutz und privaten Rechtsschutz bündeln und sparen.
Klären Sie vor der Unterschrift, welche Sachverhalte diese Versicherung abdeckt und welche nicht. Auch die Deckungssummen bis zu der die Versicherung die Kosten übernimmt, sollten geklärt sein. Denn einige Versicherungen zahlen die Kosten lediglich bis zur zweiten Instanz.
Wer eine Rechtsschutzversicherung abschliesst, kann nicht gleich über diese Leistungen verfügen. Eine Wartezeit von durchschnittlich drei Monaten muß vergangen sein, ehe die Versicherung Kosten übernimmt.

Thomas Nissen
Arbeitsgemeinschaft Finanzen

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