PKV: Gesundheitsreform ist verfassungswidrig
Die Diskussion um die Gesundheitsreform nimmt kein Ende. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) wollen sich nun wehren und zielen vor allem auf den Basistarif, zu dessen Einführung sie gezwungen werden.
Eine Versicherung bietet normalerweise die Produkte an, von der sie sich verspricht, dass sie letztlich damit Geld verdienen kann. Das gilt zumindest für den Fall, dass es sich um eine private Versicherung mit Gewinnorientierung handelt. Nicht umsonst beschäftigen die meisten Versicherungen Mathematiker, um verlustbringende Tarife zu vermeiden. Dieses Gewinnstreben gilt logischerweise auch für die privaten Krankenversicherungen. Dass sie jetzt einen Tarif einführen sollen, den sie nicht selbst bestimmen können, passt Ihnen daher ganz und gar nicht in das betriebswirtschaftliche Geflecht.
PKV: Basistarif ist nicht kostendeckend
Doch genau so soll es sein. Das will zumindest der Gesetzgeber und es wurde so mit der Gesundheitsreform durch die große Koalition beschlossen: Die Unternehmen der PKV sollen einen Standardtarif bzw. Basistarif anbieten, der im Grunde genommen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen entspricht. Damit sehen die Versicherungen ihre eigene Berufsfreiheit angegriffen und weisen zudem darauf hin, dass die Eigentumsrechte der Versicherten dadurch beschnitten werden. Dieser Tarif sei nicht kostendeckend, sagt beispielsweise Stephan Hütt, der die privaten Krankenversicherungen rechtlich vertritt.
Kündigungsmöglichkeit durch PKV-Unternehmen eingeschränkt
Und noch etwas ist der PKV ein Dorn im Auge: Nach dem Jahr 2009 sei es nahezu unmöglich, einem Versicherten zu kündigen, heißt es. Selbst im Falle eines betrügerischen Verhaltens oder bei Beitragsverzug könnten die nötigen Konsequenzen nicht gezogen werden. Machen entsprechende Beispiele Schule, kann man sich die Konsequenzen leicht ausmalen: Sinkende Einnahmen bei konstanten Ausgaben werden die private Krankenversicherung teurer machen. Mit ihrem Gang nach Karlsruhe wollen die Unternehmen der PKV dies verhindern.
Verbraucher, die sich über die verschiedenen Tarif-Varianten der Privaten Versicherungen informieren möchten, können dies durch einen individuellen Versicherungsvergleich tun.