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Nach der Scheidung ist Unterhalt zu zahlen

Weihnachtszeit ist Hochzeit für Anwälte, die sich auf das Familienrecht spezialisiert haben. In keiner anderen Zeit des Jahres ist die Anzahl derjeniger, die mit dem dringenden Wunsch sich scheiden zu lassen, zum Anwalt gehen, höher als kurz nach den Feiertagen. Dabei darf vermutet werden, dass das Weihnachtsfest nur der Auslöser für Gedanken an eine Scheidung ist.

Wenn sich ein Ehepartner zu so einem gravierenden Schritt, wie es die Scheidung darstellt, entschließt, dann wird in aller Regel mehr vorgefallen sein, als nur ein missliebiges Weihnachtsgeschenk. Wenn man sich zur Scheidung entschlossen hat, dann sollte man dringend fachlichen Beistand bei einem Anwalt suchen. Das Scheidungsrecht ist in Deutschland ebenso kompliziert, wie nahezu jedes andere Rechtsgebiet auch. Unterlässt man den zeitnahen Besuch beim Anwalt, dann läuft man Gefahr, dass man im Rahmen der Scheidung nicht nur finanziell, zum Beispiel bei Fragen zum Unterhalt, den Kürzeren zieht.

Der Anwalt wird einen zunächst darüber aufklären, dass eine Scheidung in aller Regel voraussetzt, dass die Eheleute für ein Jahr getrennt leben. Nur wenn dieses so genannte Trennungsjahr absolviert ist, geht das Gericht davon aus, dass die Ehe gescheitert ist und die Eheleute auch nicht wieder zusammen finden. Mit Hilfe des Trennungsjahres soll vor allem vermieden werden, dass sich Eheleute vorschnell und auch aus einer Laune heraus scheiden lassen. Es soll Fälle gegeben haben, wo die Eheleute gerade während des Trennungsjahres wieder zueinander gefunden haben. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr kommt nur dann in Betracht, wenn die weitere Fortsetzung der Ehe für einen der beteiligten Partner eine unzumutbare Härte darstellt.

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