Mietnebenkosten zu hoch
Mietnebenkosten zu hoch?
Alle Jahre wieder schneit Ihnen die Abrechnung über Nebenkosten ins Haus. Und wie alle Jahre wieder sollen Sie nachzahlen. Das kann – gerade angesichts steigender Energiekosten und Grundabgaben – durchaus seine Richtigkeit haben, es muß aber nicht. Eine Nebenkosten-Checkliste hilft Ihnen, die Rechtfertigung der Nachforderung zu überprüfen.
Wenn Sie als Mieter einer Wohnung eine solche Abrechnung erhalten, sollten Sie als erstes darauf schauen, ob die gesetzliche Abrechnungsfrist überhaupt eingehalten ist. Die beträgt nämlich gerade einmal ein Jahr, gerechnet ab dem Ende des Abrechnungszeitraums. Stimmt der mit dem Kalenderjahr überein, muß Ihnen also beispielsweise die Abrechnung für 2005 bis zum 31.12.2006 zugegangen sein; bei einem Abrechnungszeitraum, der z.B. am 01.07.05 beginnt und am 30.06.06 endet (gesetzlich ist das nicht verboten, nur mehr als zwölf Monate darf er nicht umfassen), spätestens am 30.06.07. Ist die Frist versäumt, hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung (es sei denn, er ist für die Verzögerung nicht verantwortlich, was eher selten der Fall sein wird) - Sie können ihn aber nach wie vor auf Erteilung der Abrechnung verklagen, etwa weil Sie sich ein Guthaben versprechen, oder sogar bis zur Vorlage der Abrechnung die Vorauszahlungen für das laufende Jahr zurückhalten!
Ist die Frist gewahrt, fordern Sie Rechnungskopien vom Vermieter an, gegen Erstattung seiner Kopierkosten. Will er die Belege nicht schicken (das muß er im Regelfall tatsächlich nicht), hat er Ihnen zumindest Einsicht in die Originalbelege zu gewähren. Eine Digitalkamera oder ein Foto-Handy sind bei einem derartigen Termin recht hilfreich, so können Sie, wenn es später zum Streit kommt, ihrem Mietrechts-Anwalt die Belege zur Prüfung zumindest als Fotografie zur Verfügung stellen. Denn mit der Aussage allein, die Kosten seien ‚zu hoch’ werden Sie vor einem deutschen Gericht nicht weit kommen, das Gericht wird schon wissen wollen, warum denn die Kosten zu hoch sind. Und der Anwalt muß dann etwas dazu sagen können.
Worauf es weiter ankommt, ist auf der im ersten Absatz verlinkten Seite näher erläutert. Ganz wichtig aber: Wenn Sie als Wohnungsmieter eine (fristgemäße) Nebenkostenabrechnung erhalten, läuft auch für Sie eine Frist. Sie müssen nämlich innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung monieren, was Ihnen an der Abrechnung falsch erscheint. Sonst fallen Sie mit Ihren Einwänden ‚hinten runter’. Und Sie sollten sicher stellen, daß Sie nicht nur die Absendung Ihrer Beanstandungen, sondern auch deren Zugang beim Vermieter beweisen können.
18.10.2006
RA M. Cunningham, Nürnberg