Hausmeister für Wohnungen und andere Immobilien
Der Haumeister wurde vom Hausbesitzer beauftragt, für Ordnung und Sicherheit im Haus zu sorgen. Zu seinen Aufgaben gehört das Reinigen der Korridore, das Auswechseln von durchgebrannten Glühbirnen, das Ablesen des Strom- bzw. Wasserzählers sowie innerhalb des Hauses oder der Wohnanlage nach dem Rechten zu sehen. Der Hausmeister ist kein Ausbildungsberuf. Oftmals haben die Bewerber schon im Handwerk gearbeitet oder einen Handwerkerberuf erlernt. Eine gute körperliche Verfassung und Finger- und Handgeschick sollte der Hausmeister besitzen.
Vielfach werden von Hausverwaltungen und Haus- und Wohnungseigentümern auch noch weitere Aufgaben an sie übergeben. Dies kann das Anfertigen von Übergabeprotokollen sein, wenn Wohnungen an einen neuen Mieter vermittelt werden oder auch das Überwachen der Handwerker und die Kontrolle von Aufmaßen. Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen und anderen Belästigungen sowie anderen Verstößen gegen die Hausordnung sind sie angehalten, einzuschreiten. Rechtlich gesehen besteht die Möglichkeit dazu eher selten. Er hat meist lediglich die Möglichkeit, den Sachverhalt an den Hausbesitzer oder die Eigentümerversammlung weiterzuleiten.
Mittlerweile gibt es einige nicht an Immobilien gebundene Dienstleister. Sie arbeiten als Unternehmen auf selbständiger Basis, die sogenannten “fliegenden Hausmeister”, und haben sich auf die technische Betreuung von Immobilien spezialisiert. Oftmals wird dies auch als “Facility Management” bezeichnet. Ihre zu erfüllenden Aufgaben sind sehr umfangreich. Sie sollten eine große Bandbreite von Leistungen anbieten und haben oftmals auch eine handwerkliche Ausbildung. Zu ihren Tätigkeiten gehören neben der Haus- und Gartenpflege auch die Überwachung und die Bedienung der technischen Anlagen von Immobilien wie Heizungs-, Klima-, Aufzugs-, und Garagenanlage. Nicht nur bei großen Objekten, auch immer öfter in kleineren Objekten.
Für kleine Dienstleister kann dies zu Problemen führen, wenn für große Objekte Leistungen erwartet werden, die Kleinbetriebe eventuell nicht leisten können. Hierbei werden Haftungsfragen berührt sowie auch das Handwerks- und Gewerberecht und noch andere mehr. Bei der für den Betrieb zuständigen IHK können sich die Dienstleister Hilfe holen. Dies gilt auch besonders für die Abgrenzung zulassungsfreier, handwerklicher Tätigkeiten, von denen die zugelassen sind und eine Meisterqualifikation verlangen.