Gerichtlicher Mahnbescheid – so wird’s gemacht
Wer Geld von einer Person einzufordern hat, hat es mitunter nicht ganz leicht und möchte statt des ewigen hinterherhängens die Sache lieber aus der Hand geben. Zum einen hat man die Möglichkeit, sich in diesem Fall an ein professionelles Inkasso-Unternehmen zu wenden. Doch wer übernimmt die Kosten im Falle eines Nichterfolgs und wie hoch sind diese?
Daher ist der behördliche Weg zumindest als 1. Maßnahme mit Sicherheit anzuraten. In jedem gut sortierten Schreibwarenladen gibt es die Vordrucke für einen gerichtlichen Mahnbescheid zu kaufen. Der Kostenpunkt liegt bei ca. 2,00 €. Das Formular wird einfach von oben nach unten komplett ausgefüllt. Wichtig ist es, beim Schreiben mit einem Kugelschreiber ganz fest durchzudrücken, denn es werden gleichzeitig mehrere Durchschläge erstellt. Bei Fragen oder Unklarheiten, was wo eingetragen werden muß, hilft später, wenn man ganz nett fragt, der Beamte beim zuständigen Amtsgericht mit Sicherheit weiter.
Dort gibt man das Ganze dann auch ab. Für das gesamte Verfahren werden zunächst einmal nur Gebühren in Höhe von ca. 20 Euro fällig (diese darf man zu dem angemahnten Betrag hinzuaddieren). Einen Durchschlag darf man behalten, einer verbleibt beim Gericht und einer wird dem Schuldner per Einschreiben zugestellt.
Sobald der Schuldner den Mahnbescheid erhalten hat, bekommt man selbst darüber eine Mitteilung per Post. Nun hat der Schuldner ein Frist von 14 (?) Tagen, seine Schuld zu bezahlen oder Einspruch zu erheben (z.B. wenn er inzwischen schon gezahlt hat).
Wenn diese Frist verstrichen ist, ohne daß eine Zahlung erfolgt ist, hat man die Möglichkeit, einen Gerichtsvollzieher (oder eben einfach ein Inkasso-Unternehmen) zu beauftragen. Die Kosten dafür sind beim zuständigen Amtsgericht zu erfragen.
In den meisten Fällen jedoch ist so eine Gerichtlicher Mahnbescheid schon recht wirksam und man erhält auf einfache, preiswerte und unkomplizierte Weise sein Geld.
Am 18. Oktober 2006 um 10:28 Uhr
Uns wurde angetragen, dass gerichtliche Mahnbescheide nunmehr maschinenlesbar (also mindestens per Schreibmaschine ausgefüllt) eingereicht werden müssen.
Zuständig sind jetzt fast überall die zentralen Mahngerichte und nicht mehr die örtlichen Amtsgerichte.
Da wir (zum Glück) derzeitig keinen aktuelleren Mahnbescheid machen mußten, wären wir über einen Kommentar, wie soetwas heutzutage abläuft, sehr dankbar.
Liebe Grüße und vielen Dank an M.C. für diesen Hinweis.
Am 22. Oktober 2007 um 13:36 Uhr
Weitere Infos zum gerichtlichen Mahnbescheid sind auch hier zu finden:
http://finanzen.focus.de/D/DA/DAC/DAC03/DAC03A/dac03a.htm
In der Schweiz heisst das Zauberwort wohl “Betreibung”.