Eine Adresse geht auf Reisen
Adressverkauf im Internet ist so etwas wie der Beginn einer unendlichen Odyssee. Das muss aber nicht sein, wenn man aufpasst.
Internet-Nutzer „X“ will im Internet einen tollen Preis gewinnen. Also nimmt er an einem Gewinnspiel teil und gibt seine Adressdaten an. Die obligatorischen AGB nimmt er selten zur Kenntnis und setzt im Vertrauen auf die Richtigkeit sein Häkchen zur Einverständniserklärung.
Was kann dann kommen? Au weia.
Zunächst einmal kann er einen tollen Preis gewinnen. Wie das bei Gewinnspielen so ist, wird das nicht so oft vorkommen, dass er auch gewinnt. Deswegen ist es ja auch ein Gewinnspiel. Sein Einsatz ist aber sein Adressdatensatz, mit dem andere Geld verdienen können. Aus purer Menschenfreude gibt es kaum Gewinnspielbetreiber, die für umsonst etwas verschenken. Meistens heißt es dann „Außer Spesen nichts gewesen“.
Vielleicht meldet sich aber auch irgendwann eine nette Stimme am Telefon und verkündet den Gewinn eines der nachrangigen Preise. Man wäre nur haarscharf am Hauptgewinn vorbeigeschrammt. Kann sein, muss aber nicht. Es kann auch sein, dass man eine Winzigkeit bestellen soll, damit man an den angesprochenen Gewinn gelangt. Diese Winzigkeit würde im Vergleich zu dem angekündigten Preis als geradezu lächerlich erscheinen, könnte sich der Angerufene denken. Es hört sich verführerisch an…
Wie der Angerufene sich auch entscheidet ist erst mal egal. Seine Adressdaten sind jetzt aber von dem Anrufer verifiziert, soll heißen auf Richtigkeit geprüft. Vorsicht ist hier angesagt.
Schaltet der Angerufene nicht blitzschnell um und hört auf an seinen Gewinn zu denken, dann sollten bei ihm jetzt die Alarmglocken klingeln. Will er diese Art Anruf nicht mehr, dann sollte er sofort zu verstehen geben, dass er keine Anrufe mehr wünscht und sich nach der Herkunft seiner persönlichen Daten erkundigen.
Tut er dies nicht, dann hat der Anrufer einen frischen und verifizierten Datensatz, den er an einen Adresshändler weitergeben kann. Schließlich hat der ursprüngliche Teilnehmer am Gewinnspiel sein Einverständnis erteilt und nicht widerrufen. Hat der Teilnehmer am Gewinnspiel auch noch vergessen, dem Anrufer zu untersagen, für weitere Anrufe sein Einverständnis zu widerrufen, dann können weitere Anrufe folgen.
Gerade ältere Menschen können am Telefon von erfahrenen Anrufern zu Kunden für irgendwas gemacht werden, womit der Angerufene nicht gerechnet hat.
Wurde der Adressdatensatz vom Anrufer weitergegeben, dann bleibt dem Angerufenen nur die Möglichkeit, beim nächsten Anruf besser gewappnet zu sein und der Nutzung seiner Daten zu widersprechen. Ansonsten wird damit sehr wahrscheinlich Geld verdient.
Ansonsten kann sich dieser Vorgang sehr oft wiederholen, und derjenige, der einen schönen Preis gewinnen wollte, weiß nicht, wer seine Daten nunmehr zur Werbung nutzen könnte.