Die zertifizierten Verträge zur Riester Rente
Für jemanden, der sich eine Riester Rente anschaffen will, für den stellt sich die Frage, welche Formen der privaten Altersvorsorge denn auf der Basis der Riester Rente überhaupt gefördert werden. Die Antwort: Zu den förderungsfähigen privaten Altersvorsorgeverträgen gehören Lebensversicherungen, Pensionskassen, private Rentenversicherungen, sowie Banksparpläne und Aktienfondssparpläne. Diese müssen aber zertifiziert sein – sprich als förderfähig anerkannt sein. Die Zertifizierung der Verträge übernimmt das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Grundsätzlich müssen die Verträge dabei
die Voraussetzungen für die private Altersvorsorge erfüllen. In der Ansparphase müssen dabei regelmäßig eigene Beiträge in den jeweiligen Vertrag zur Riester Rente einbezahlt werden.
Die Voraussetzungen, dass ein Vertrag dabei den Anforderungen der Richtlinien entspricht ist, dass er pfändungssicher sein muss und dass er während der Ansparphase nicht beleihbar ist. Es muss aber möglich sein das angesparte Kapital auf einen anderen Anbieter übertragen zu können. Über das angesparte Kapital muss der Versicherungsnehmer regelmäßig informiert werden. Vor der Vollendung des 60. Lebensjahres, bzw. dem Beginn der Altersrente dürfen aus dem Vertrag zur Riester Rente keine Leistungen erbracht werden.
Wie eine Altersrente auch, so erfolgt auch die Auszahlung bei der Riester Rente dann in Form von einer lebenslangen monatlichen Zahlung. Jemand, der sich unsicher ist im Bezug darauf in welche Form von Vertrag er investieren soll, sollte sich beraten lassen. Man muss sich als Versicherungsnehmer bei einer Riester Rente jedoch über eines im Klaren sein: Die Zertifizierung ist dabei kein staatliches Gütesiegel, das heißt durch die Zertifizierung eines Vertrages kann nicht garantiert werden, dass der Anbieter die dem Versicherungsnehmer versprochene Rendite auch wirklich erbringen kann.
Autor Silke Schmidt
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