Die Riesterrente
Die Riesterrente wird aus Steuermitteln sowie Zulagen und auch durch Steuervorteile gefördert. Eingeführt wurde die zusätzliche Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2002 und ihre Bezeichnung verdankt sie dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Die Förderung durch die Riester-Rente ist auf Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Beamte beschränkt.Hier die wichtigsten Punkte der Riester Rente im Überblick:Die Private und betriebliche Altersvorsorge kann seit dem 1. Januar 2002 durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit gefördert werden. Die Teilnahme hierzu ist freiwillig und es besteht keine Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Momentan nutzen ca. 9,7 Millionen Deutsche die Riester-Förderung. Bei Eheleuten kann jeder Ehepartner auch einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen und wer nicht selbst förderungsberechtigt ist, erhält auch die Förderung, wenn ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehört. Um eine Förderung zu bekommen, müssen aber bestimmte Mindestbeiträge selbst gezahlt werden. Die Vergünstigungen werden auch unter bestimmten Voraussetzungen für Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen von Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds gewährt und alternativ gibt es hier die Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen zu leisten und die Beiträge für die zusätzliche Altersversorgung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung sogar angesetzt werden. Das Finanzamt prüft hier automatisch, ob dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulagen. Pro Vertrag ist seit 2006 bis zu 1575 € pro Jahr absetzbar und ab 2008 sogar gut bis zu 2100 € und ist der Steuersatz höher als der prozentuale Anteil der Zulagen, wird auch die Differenz überwiesen und wer nun die Riester Förderung in Anspruch nehmen will, muss sich zwischen einer klassischen Rentenversicherung, wie einem Banksparplan oder Fondsgebundenen Versicherungen entscheiden.