Die Rechtschutzversicherung gewinnt an Bedeutung
Jährlich gehen in Deutschland mehr als 20 Millionen Personen vor Gericht. Ein Gerichtsverfahren ist immer mit Kosten verbunden, die schnell unüberschaubar werden können. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, riskiert mit einer Klage sehr viel, da in den wenigsten Fällen der Ausgang eines Gerichtsverfahrens im Vorfeld fest steht. Grundsätzlich muss derjenige, der den Rechtsstreit verliert, die Kosten für das Gericht, die Gebühren, Zeugengelder, Sachverständigen-Gebühren, Gutachten sowie Anwälte übernehmen. Etwas entspannter können Ansprüche eingeklagt werden, wenn man eine private Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat und diese Versicherung dann die Kosten absichert.
Es gibt viele Arten der Rechtschutzversicherungen, von denen die Verkehrsrechtsschutz- und die Arbeitsrechtsschutzversicherung heute als die wichtigsten in diesem Bereich gelten. Die Höhe des jeweiligen Beitrags für die Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den vereinbarten Sicherungsleistungen, wobei er niedriger ausfallen kann, wenn ein sog. Selbstbehalt vereinbart ist. Der Versicherungsnehmer entrichtet die Beiträge per Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren über sein Bankkonto. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Anwaltskosten bei der freien Wahl des Rechtsanwaltes, sondern auch Zeugengelder, Gerichtskosten für Prozesse, Kosten für Sachverständige, Gutachterkosten und Kosten der Gegenseite (beim Verlieren des Prozesses). Allerdings werden die Gelder nicht auf das Bankkonto des Versicherungsnehmers überwiesen, sondern in der Regel direkt an diejenigen, die die Forderungen geltend machen. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung wird im Übrigen im Schadenersatzfall ganz ähnlich verfahren.
Im Allgemeinen sind folgende Dinge bei einer Rechtschutzversicherung nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes: Kosten der alleinigen Wahrnehmung von rechtlichen Interessen sowie Kosten von vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Rechtsstreitigkeiten, außer Ordnungswidrigkeiten. Des weiteren sind Kosten bei Streitigkeiten beim Umbau eines Hauses oder einer Wohnung, bei Angelegenheiten der Flurbereinigung oder Enteignung nicht mitversichert. Zudem dürfen grundsätzlich keine Geldstrafen bzw. Bußgelder aus einer Rechtsschutzversicherung beglichen werden. Zwar sollte man vor dem Abschluss die Versicherungen vergleichen, doch die Leistungsbestandteile sind oftmals nahezu gleich, weshalb es dann fast nur noch um den Preis geht.