Die private Vorsorge mit staatlicher Zulage
Es ist sicherlich bekannt, dass die Altersvorsorge auf drei Säulen ruht. Zum einen ist das die gesetzliche Rente zum anderen die betriebliche Altersvorsorge und last but not least die private Rentenversicherung.
Nicht zu übersehen ist auch, dass die gesetzliche Rente krisengebeutelt ist. Es müssen immer mehr Rentner von weniger werdenden Versicherten bezahlt werden.
Selbst ist der Mann oder die Frau. Heutzutage ist Eigenverantwortung gefragt. Wer im Rentenalter gut versorgt sein will muss heute früh anfangen lebst rechtzeitig vorzusorgen.
Die private Vorsorge kann zum Beispiel durch eine Kapitallebensversicherung, durch Sparen, durch kauf von Wertpapieren oder Eigentum sichergestellt werden. Dazu gehört nun auch die Riester Rente mit ihren staatlichen Zulagen.
Vater Staat fördert diese Form der Vorsorge durch Zuschüsse und Steuervorteile. Ein Riester-Rente Vergleich gibt Aufschluss über die heutige Ansparsituation und mögliche Förderungen. Bei der Riester Rente zahlt jeder für sich selber die Beiträge ein, anders als bei der gesetzlichen, dort fließen die gezahlten Beträge sofort wieder an die heutigen Rentner.
In der Regel ist die Riester Rente der einstieg in die private Altersvorsorge. Sie ist als Sonderfall der privaten Rentenversicherung zu sehen. Die eingezahlten Beiträge werden am Vertragsende inklusive Zulagen und Zinsen und Zinseszins an den Versicherten als lebenslange Rente ausgezahlt. In 2004 mussten zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden, damit die Zulage in Höhe von 76,00€ (für Ehepaare 152,00€) zuzüglich 92,00€ je Kind gut geschrieben wurde.
Ab 2006 müssen drei Prozent des Bruttogehaltes angespart werden, ab 2008 sollen es vier Prozent sein. Die entsprechenden Förderbeträge werden ebenfalls erhöht.
So zahlt der Staat bis 2005 76,00€ plus 92,00€ für jedes kindergeldberechtigte Kind. Ab 2006 erhöht sich die Grundzulage sowie die Kinderzulage auf 114,00€ und 138,00€. Und ab 2008 zahlt Vater Staat schon beachtliche 154,00€ Grundzulage und 185,00€ pro Kind. Weiter sind noch Steuervorteile möglich. Hier prüft das Finanzamt ob sich über eine Zulagenförderung hinausgehender Steuervorteil ergibt.
Die Sparleistung bei der staatlich geförderten Rente kann zwischen 30 und 90 Prozent liegen. Entscheiden sind die Faktoren Familienstand und Einkommen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass je geringer das Einkommen ist und je mehr Kinder im Haushalt leben je höher ist der Anteil der Förderung.
Autor: Andreas Donsbach
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