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Die private Vollkrankenversicherung

Immer mehr Bundesbürger versuchen in die privaten Vollkrankenversicherungen zu gelangen. Doch dieser Bereich ist nur für einen bestimmten Personenkreis vom Gesetzgeber zugelassen. Zu diesem Personenkreis gehören ausschließlich Freiberufler, Selbständige, Künstler, Studenten, Beamte und Arbeiter oder Angestellte mit einem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2008 beträgt diese Versicherungsgrenze 48.150 Euro Bruttolohn. Beamte können für den Beitrag bei einer privaten Krankenversicherung bis zu 80 Prozent Beihilfe von ihrem Dienstherren bekommen, Arbeitnehmer bekommen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt.
Der Beitrag setzt sich unter anderem aus Folgenden Punkten zusammen: Eintrittsalter in die Versicherung, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und Leistungsumfang vom Versicherungsschutz. Grundsätzlich muss jedes Familienmitglied seinen eigenen Beitrag zahlen. Je früher man einer Versicherung beitritt, desto geringer sind die Beiträge. Der Leistungsumfang kann nach belieben gewählt werden und somit an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Da die privaten Krankenversicherungen wirtschaftlich arbeiten, kann es durchaus sein, dass Übergewichtige oder schwer Vorerkrankte von den Gesellschaft abgewiesen werden.
Zwischen den rund 45 Krankenversicherungsgesellschaften herrscht momentan ein Kundenkampf. Dies wirkt sich insbesondere für die Kunden positiv durch Zusatzleistungen, Kundefreundlichkeit und niedrigere Beiträge aus.
Sollten Sie sich jetzt für einen privaten Krankenversicherungsschutz entschieden haben, sollten Sie unbedingt mehrere Tarife miteinander vergleichen. Dies könnten Sie machen, indem Sie sich von jeder Versicherung Angebote per Post oder Email zukommen lassen. Bei über 100 Tarifen wird es aber schwer, den eigenen günstigsten Tarif zu ermitteln. Viel leichter kann man es sich mit einem Tarifcheck PKV machen, nach Eingabe der Daten erhält man unverzüglich den eigenen optimalen Tarif.

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