Die gesetzliche Krankenkasse im Überblick
Die gesetzliche Krankenkasse gehört seit 1883 zum deutschen Sozialversicherungssystem und ist somit ein Hauptbestandteil dieses Systems. Immerhin sind es fast 90 % der Bundesbürger, deren Gesundheitsvorsorge durch die gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt ist. In diesen Personenkreis zählen vor allem Arbeitnehmer, Auszubildende, Soldaten aber auch Studenten. Nur ein äußert geringer Teil der deutschen Bundesbürger findet sich in einer Privatkrankenversicherung wieder.Die Wahl einer Krankenkasse fällt mitunter sehr schwer. Zwar sind die gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgungsleistungen bei allen Krankenkassen gleich, jedoch schwanken die Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz GKV genannt, immens. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist abhängig von der gewählten Kassenform.
In erster Linie lassen sich Allgemeine Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Knappschaften und Betriebskrankenkassen unterscheiden.
Allgemeine Ortskrankenkassen zeichnen sich durch ein ausgeklügeltes Filialsystem ab, welches eine regionale Versorgung der Versicherten regelt. Durch die ausschweifende Struktur und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand sind die Versicherungssätze vergleichsweise sehr hoch. Die Beitragssätze unterliegen allerdings regionalen Schwankungen.
Innungskrankenkassen haben sich besonders auf handwerkliche Berufe und Gewerke spezialisiert und ihre Versorgung entsprechend den Bedürfnissen angepasst. Betriebskrankenkassen hingegen haben ihren Fokus als Versicherungsträger für gesamte Betriebe gelegt. Mittlerweile wird jedoch jeder Versicherungsnehmer, unabhängig von Betrieb und Beruf, in eine Betriebskrankenkassen aufgenommen.
Das Aufgabenspektrum der gesetzlichen Krankenkassen ist groß, die Mittel jedoch beschränkt. Grundsätzlich gehört die Behandlung von Krankheitsbildern, egal ob ambulant oder stationär, zu den Hauptaufgaben. Aber auch Pflegeleistungen infolge einer Krankheit, die Versorgung mit Medikamenten und sonstigen Hilfsmitteln, die Unterstützung in der Schwangerschaft und Elternzeit sowie die Früherkennungen von Krankheiten, vor allem Krebs und Herz-Kreislauf-Krankheiten sind inbegriffen. Der komplette Leistungskatalog ist im fünften Sozialgesetzbuch wieder zu finden.
Die oft diskutierte finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenkassen führt dazu, dass bestimmte Leistungen gekürzt oder gar gänzlich gestrichen wurden. Der finanzielle Engpass ist vor allem auf den vorherrschenden demographischen Wandel zurückzuführen. Niedrigere Geburtenraten, Abwanderung und Arbeitslosigkeit tragen dazu bei, dass zwar immer mehr Leistung erbracht werden muss, die Beitragszahlungen jedoch rapide sinken. Anders als bei der Privatkrankenkasse ist der monatliche Versicherungsbeitrag nicht von Alter, Beruf und Gesundheitszustand abhängig sondern vielmehr vom Bruttoentgelt. Alle Versicherten zahlen in einen Topf und bekommen dieselben Leistungen. Eine bevorzugte Behandlung von gesetzlichen Krankenversicherten herrscht nicht vor. Vielmehr arbeiten gesetzliche Krankenversicherungen nach dem Solidaritätsprinzip, denn nur auf diesem Wege können beispielsweise Kinder und Ehepartner innerhalb der Familienversicherung versorgt werden.
Ralf Eppmann