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Die freiwillige Riester Rente

Der Abschluss einer privaten Altersvorsorge, wie die Riester Rente, ist zurzeit für alle gesetzliche Rentenversicherte noch freiwillig. Doch ob das auch in Zukunft so bleiben kann, wird sich noch zeigen.
Die staatliche Riester Rente kann nur von einem förderfähigen Personenkreis genutzt werden. Dazu gehören die Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversichert sind. Das sind überwiegend die Arbeiter und einige Angestellte, aber auch wenige Selbständige. Doch es gehören auch einige  Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes dazu. Aber auch die Auszubildenden, sogar Personen die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalten, die Kindererziehenden und die Wehr- und Zivildienstleistenden.

Es gibt einige Möglichkeiten der Förderrente und wer eine Altersvorsorge mit der Riester Rente abschließen möchte, sollte immer einen Riester Rente Vergleich durchführen. Denn es lohnt sich immer einen Riestervergleich zu machen, diesen Riester Rente Vergleich gibt es auch im Internet, genauso wie den Kfz Versicherung Vergleich, kostenlos und unverbindlich. Dadurch kann man sich genau informieren, wie zum Beispiel über monatliche Einzahlungen und über die genaue Laufzeit und dann in Ruhe eine Gesellschaft aussuchen, bei der man die Riester Rente abschließen will.

Alle Gesellschaften, die eine Riester Rente anbieten, müssen garantieren können, dass sie wenigstens das Angesparte Kapital in der Riester Rente der Versicherten ausbezahlen können und nur dann werden sie die staatlichen Riester Rente Verträge den Kunden anbieten dürfen.
Durch die Riester Rente erhalten alle Versicherten eine zusätzliche Rentenzahlung im Rentenalter. Die gesetzlichen Rentenzahlungen und die zusätzlichen Zahlungen aus der Riester Rente ermöglichen den Rentnern im Alter ein gesichertes Einkommen und die Rentner können ihren wohlverdienten Ruhestand ruhiger und besser genießen, weil sie keine finanziellen Sorgen haben.

Elke Lohre

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