Die Altersvorsorge erfordert private Eigeninitiative
Durch das Altervermögensgesetz 2001 hat der Gesetzgeber ein Signal für mehr Eigenverantwortung gegeben. Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung läßt daraus schließen, dass der Generationenvertrag in der Form, wie er bisher für die Altersvorsorge der Rentner aufgekommen ist, so in Zukunft nicht mehr funktionieren wird. Der Generationenvertrag birgt das Problem, dass immer eine Generation von Rentnern von einer Generation von Beitragszahlern abhängig ist. Dies funktioniert bei sinkenden Geburtenraten, steigender Lebenserwartung und abnehmenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen nicht mehr.
Mit der Riesterrente hat der Gesetzgeber einen Teil der sinkenden Renten auf die private Eigeninitiative der Bürger verlagert. Die meisten Bundesbürger erhalten unter bestimmten Umständen die sogenannten Riester Zulagen, so dass diese Form der privaten Altersversorgung staatlich unterstützt wird.
Für Selbständige ist das Equivalent die Rürup Rente als Ausgleich für die Rentenkürzung seit 2001 möglich.
Für die Ermittlung der Höhe der zu leistenden Eigeninitiative ist es leicht möglich über einen online Rechner Rente die voraussichtlichen staatlichen Rentenansprüche zu ermitteln.
Die Sozialversicherungen sind überfordert und müssen einen Teil der Verantwortung an die Bürger abgeben. Eine Rundumversorgung ist nicht mehr möglich. Dies sieht man nicht nur im Bereich der gesetzlichen Altersvorsorge, sondern auch bei der Krankenversicherung, wo die Leistungen in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt oder die Eigenbeteiligung an den Kosten erhöht werden mussten. Auch die Pflegeversicherung ist ein Beispiel für diese Entwicklung, welche aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen 1995 herausgenommen wurde, um als eigenständige Versicherung das Pflegerisiko abzusichern. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für Kassenpatienten, als auch für Privatpatienten, wofür jeweils ein eigener Beitrag zu entrichten ist, was bislang in der Krankenversicherung mitversichert war.
Um all diese Kürzungen auszugleichen, hat der Einzelne letztendlich nur die Möglichkeit, der privaten Vorsorge, z.B. in Form einer privaten Rentenversicherung, Fonds, Sparpläne, Immobilien etc. oder sich auf niedrige Renten im Alter einzustellen.
Autor: Rainer Winkler
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