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3.1 Definition des Wortes „Traum“

Eine eindeutige, einheitliche Definition für den Begriff „Traum“ in jedem Lexikon gibt es nicht. Hier sind zwei Deutungsansätze handelsüblicher Lexikas exemplarisch dargestellt:

„Traum, die seelischen Abläufe während des Schlafes; durch Herabsetzung der Reizempfindlichkeit, Ausschaltung der bewußten Verstandestätigkeit u. des Willens hat der T. eine ihm eigentüml. Erlebnisverarbeitung, die teils an bewußt aufgenommene Geschehnisse anknüpft, Erinnerungen bis in die frühe Kindheit wachruft, viellfach (bes. im Tiefschlaf) nur treibhafte Strebungen in symbolhafter Weise wiedergibt; dabei ist Raum- u. Zeitbewußtsein verändert, treten Halluzinationen u. Illusionen auf. Da im T. die Schichten des Unterbewußten in meist typischen Gestaltungen (Bildern) gegenwärtig werden, können Träume psychoanalytisch ausgewertet werden (Traumdeutung)“(1)

„Traum, bildl. Vorstellungen und Erlebnisse während des Schlafs, an die man sich teilweise im Wachzustand erinnert. Nach C. G. Jung ist der T. die natürl. Äußerungsweise des Unbewußten im Menschen.“(2)

(1) Zitat: Müller, Dr. Hans F. (1980). „Das moderne Lexikon – in 20 Bänden“ (1. Auflage) Gütersloh:
Verlagsgruppe Bertelsmann GmbH / Bertelsmann Lexikon-Verlag, Band 18, S. 433

(2) Zitat: Mohr, Dr. Ulrich (1985). „Das Große Lexikon In Farbe“ (1. Auflage) Weinheim: Zweiburgen Verlag Weinheim GmbH, S. 450

Bestandteil des Referats “Der Traum” .. zum Inhaltsverzeichnis

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