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Das GKV Modernisierungsgesetz und die Auswirkungen

Im Zuge der Gesundheitsreform wurde im Jahr 2003 das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen, kurz GKV-Modernisierungsgesetz, verabschiedet. Eckpunkte dieses Gesetzes sind in erster Linie, die Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Es verfolgt für den Versicherungsnehmer das Ziel, die Krankenkassenbeiträge und somit die Lohnnebenkosten zu senken. Gesetzliche Krankenkassen sollen durch das Modernisierungsgesetz von einem Überschuss profitieren.Das Reformgesetz greift in alle Bereiche der Gesundheitspolitik ein, so dass Versicherungsnehmer, Krankenkassen, Ärzte und sogar Apotheken gleichermaßen einbezogen werden.

Für Versicherungsnehmer geht der Gesetzerlass mit einer Krankenversicherungspflicht einher. Das heißt, jeder Bundesbürger ist seit dem Jahr 2009 verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Zum einen dient dieses Vorhaben der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und zum anderem als finanzielle Absicherung der Krankenkassen.

Das GKV-Modernisierungsgesetz ist zudem dafür verantwortlich, dass die Zuzahlung von Arznei- und Hilfsmittel angehoben wurde. Der Mindestzuzahlungsbetrag liegt, bedingt durch das Modernisierungsgesetz bei 5,00 Euro, der Höchstbetrag bei 10,00 Euro. Für den Versicherungsnehmer geht diese Regelung mit einem tiefen Einschnitt in die Geldbörse einher. Gerade Patienten, die aufgrund chronischer Krankheiten regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, werden durch diese Lösung benachteiligt. Für die gesetzlichen Krankenkassen wiederum kann dieser Aspekt positiv ausgelegt werden, da die Zuzahlungen direkt an diese abgeführt werden. Auch die Einführung der Praxisgebühr von quartalsweisen 10,00 Euro ist auf das GKV-Modernisierungsgesetz zurückzuführen. Auch wenn der Betrag direkt in der Arztpraxis entrichtet wird, profitiert nicht etwa der behandelnde Arzt davon. Vielmehr fließt die Praxisgebühr in das Vermögen der gesetzlichen Krankenkassen.

Auch Ärzte sind vom Modernisierungsgesetz betroffen. Im Zuge der Wahltarife wird Versicherungsnehmern die Möglichkeit gegeben, eine Hausarzt- bzw. Facharztbehandlung auszuwählen – selbstverständlich abhängig vom Versicherungsbeitrag. In erster Linie ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Versicherungsnehmer einen Hausarzttarif wählen wird. Dieser besagt, dass zunächst der Hausarzt aufzusuchen ist, der dann entsprechend Überweisung an Fachpersonal vornehmen kann.

Hausärzte sehen sich somit einer positiven Entwicklung entgehen, denn den Aufbau eines festen Patientenstamms steht nichts mehr im Wege. Fachärzte hingegen, werden mit sinkenden Patientenzahlen rechnen müssen. Das Szenario kann auch entgegengesetzt aufgestellt werden. Grundsätzlich ist dies jedoch von der Tarifwahl der Versicherungsnehmer abhängig. Für Patienten ergibt sich ein weiterer Vorteil, denn im Zuge des Modernisierungsgesetzes sind Ärzte verpflichtet, an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung bildet den Grundstein der derzeit stattfindenden Gesundheitsreform. Seit in Kraft treten zum 1. Januar 2004 ist von der Entlastung der Versicherungsnehmer nicht viel zu spüren. Das Ziel, die Kassenbeiträge zu kürzen und Lohnnebenkosten entsprechend zu senken, konnte bisher noch nicht im gewünschten Maße verzeichnet werden. Auf der anderen Seite profitieren die gesetzlichen Krankenkassen deutlich von den vorbenannten Regelungen, da die Überschüsse kontinuierlich ansteigen. Es gilt abzuwarten, was das GKV-Modernisierungsgesetz und die damit verbundene Gesundheitsreform in den kommenden Jahren mit sich bringen, da bei weitem noch nicht alle geplanten Maßnahmen eingeführt wurden.

Autor: Ralf Eppmann

Email: r.eppmann@gmx.de

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