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Das Arbeitsrecht

Nicht selten kommt es vor, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht treffen oder aber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur noch ein Rechtsanwalt zwischen den beiden Parteien vermitteln kann. Um auch hier eine Grundlage zu haben, gibt es das Arbeitsrecht.
Mit Vorsicht ist an die Verlängerung von einem befristetem Arbeitsvertrages ranzugehen. Bei einer Vertragsverlängerung von einem befristetem Arbeitsvertrag darf nur die Dauer geändert werden. Wird aber trotz allem etwas anderes verändert in dem Arbeitsvertrag, so wird die Befristung unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Urteil mit dem Aktenzeichen 7 AZR 603/06 entschieden.
In diesem Fall ging es um eine Verkäuferin aus Baden-Würrtemberg, die vor dem Gericht einen unbefristeten Arbeitsvertrag einklagte. Sie war mit zwanzig Stunden die Woche für ein Jahr befristet eingestellt worden. Später wurde dann ein neuer Vertrag bzw. eine Verlängerung um ein weiteres Jahr aufgesetzt für eine andere Filiale mit einer Wochenarbeitszeit von dreissig Stunden.
Die Befristung sei unwirksam, hat der siebente Senat geurteilt und bestätigte damit das Urteil vom deutschen Landesarbeitsgericht von Baden-Württemberg. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vertragsverlängerung, da die Arbeitszeit geändert wurde.
Man sieht also, dass man doch immer wieder den Rat oder auch Beistand von einem Rechtsanwalt gebrauchen kann. Sei es nun im Arbeitsrecht oder aber auch in anderen Gebieten wie das Mietrecht, Internetrecht, Urheberrecht oder anderen Bereichen. In diesen und auch anderen Gebieten haben sich die Anwälte der Kanzlei Weiß & Partner aus Esslingen spezialisiert. Zögern Sie nicht, falls Sie Hilfe in rechtlichen Fragen benötigen und machen Sie einfach einen Termin.

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