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Bildungsurlaub nach dem Berliner Bildungsgesetz

Der Bildungsurlaub soll für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden in Deutschland möglich sein, das wurde im Berliner Bildungsurlaubsgesetz beschlossen und ist auch ein fester Bestandteil der Bildungs- und  Weiterbildungspolitik des Landes Berlin.
Der Bildungsurlaub Berlin ermöglicht alle Arbeitnehmern, egal wie alt sie sind, einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsurlaub. Alle Personen die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine Freistellung zum Bildungsurlaub oder erhalten Sonderurlaub nach dem BiUrlG.
Einen Bildungsurlaub erhalten die Beamten nach den Sonderurlaubsregelungen des Bundes oder des Landes Berlin. Ein Bildungsurlaub wird vom Arbeitgeber anerkannt, wenn es sich um anerkannte Weiterbildungen handelt, wie zum Beispiel eine Veranstaltung des Bildungsurlaubes um eine berufliche Weiterbildung oder um eine politische Bildung.
Jeder Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern innerhalb von zwei Jahren 10 freie Arbeitstage zu geben, für einen Bildungsurlaub und Arbeitnehmer die noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten vom Arbeitgeber sogar 10 freie Arbeitstage in einem Jahr.
Jeder Arbeitnehmer der an einen Bildungsurlaub teilnehmen möchte, muss mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn seinen Arbeitgeber informieren. Er kann es schriftlich oder auch mündlich beantragen.
Wenn der Arbeitgeber die Anmeldung der Veranstaltung sehen will, um ihm den Bildungsurlaub zu bewilligen, dann muss der Arbeitnehmer die Unterlagen zum Bildungsurlaub dem Arbeitgeber vorlegen.
Anerkannte Bildungsurlaube sind berufliche Bildungsveranstaltungen, von öffentlichen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hochschulen oder von anerkannten Privatschulen.
Ein Bildungsurlaub soll allen Arbeitnehmern ermöglichen, dass sie fern vom Arbeitsplatz sich weiterbilden können. Dabei haben sie die Möglichkeit, dass sie mit den anderen Teilnehmern ihre Erfahrungen austauschen können und gleichzeitig bearbeiten sie alle neuen Informationen der Weiterbildung gemeinsam.

Elke Lohre

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