Besondere Tarife der privaten Krankenversicherung
Ein ganz besonderer Tarif der Privaten Krankenversicherung ist unter anderem die Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten einer medizinischen Behandlung, die im Ausland entstehen sowie die Kosten für einen medizinisch erforderlichen Rücktransport nach Deutschland. Allerdings übernimmt die PKV grundsätzlich nicht solche Kosten, die durch Unfälle, Krankheiten und Todesfällen aufgrund von Kriegseinsätzen oder die während des Wehrdienstes entstanden sind. Des Weiteren sind auch Unfälle und Krankheiten, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, nicht mitversichert. Ebenfalls nicht im Versicherungsumfang enthalten ist die Kostenübernahme für Entziehungskuren sowie andere, zum Beispiel ambulante Entziehungsmaßnahmen. Behandlungen von nicht anerkannten Ärzten, Zahnärzten und Heilpraktikern sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang der Privaten Krankenkasse enthalten. Im Grundtarif sind zudem die Kosten für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte nicht inbegriffen. Allerdings kann man die Übernahme dieser Kosten gesondert in seinen Versicherungsvertrag mit aufnehmen. Grundsätzlich kann der Versicherungsschutz in einer PKV je nach Bedarf erweitert werden, oder bei besseren Leistungen auch die Private Krankenversicheurng wechseln. Dies bezieht sich nicht nur auf die Leistungsübernahme von verschiedenen Krankheiten oder Behandlungsarten, sondern auch auf Geldleistungen an den Versicherungsnehmer. So kann man beispielsweise ein Krankenhaus-Tagegeld vereinbaren, durch den der Versicherungsnehmer für jeden Tag, den er im Krankenhaus verbringen muss, eine finanzielle Entschädigung bekommt. Des Weiteren ist es auch möglich, Kurleistungen sowie eine Pflege-Zusatzversicherung in den Versicherungsumfang einer Privaten Krankenversicherung mit aufzunehmen. Ein weiterer besonderer Tarif ist der sogenannte Entlastungstarif. Hierbei wird der Beitrag um einen festen Betrag oder um einen festen Prozentsatz ab dem 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers gesenkt. Damit dies finanziert werden kann, zahlt der Versicherungsnehmer während seines Erwerbslebens einen erhöhten Beitrag in seine Private Krankenversicherung München ein. Allerdings geht dieser Anspruch verloren, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft wechselt. Eine weitere Besonderheit der PKV im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass Familienmitglieder nicht mitversichert sind. Somit gibt es in der Privaten Krankenversicherung keine kostenlose Mitversicherung für Ehepartner und Kinder. Jedes Familienmitglied benötigt also seine eigene Versicherungspolice mit ganz unterschiedlichen Tarifen.