Behörden krallen sich die Fahrzeuge
Für KFZ-Haftpflichtversicherungen muss man bekanntlich ziemlich viel Geld ausgeben. Gerade deshalb, weil ein Zwang dazu da ist, diese Versicherung abgeschlossen haben zu müssen, weil man sonst nicht mit dem Auto fahren darf, machen die Beiträge zu dieser Versicherung so richtig unbeliebt. Die fehlende Entscheidungsfreiheit ist es maßgeblich, weshalb wir uns damit so schwer tun. Dabei ist diese Versicherung so immens wichtig. So geht es hierbei nicht darum, die eigene Gesundheit oder das eigene Auto abzusichern, sondern die Schäden an anderen Personen bezahlen zu können! Genau das gleiche gilt für deren materiellen Schäden, vor allen Dingen an Fahrzeugen. Dabei darf man sich auch die Frage stellen, was passiert, wenn ein Fußgänger angefahren wird? Auch er ist durch die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert. Es ist in der Tat nicht auszudenken, was passiert, wenn der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung für das Auto abgeschlossen hätte. Der Fußgänger müsste hier nun den Unfallverursacher in aller Regel erst einmal verklagen, ehe er überhaupt nur einen Cent sieht. Klarer Fall ist natürlich, dass der Unfallverursacher für seinen verursachten Schaden auch haftet, und zwar in vollem Umfang. Damit dies irgendwie gewährleistet wird, besteht ganz einfach die Pflicht zum Abschluss einer Autohaftpflichtversicherung. Für diese Versicherung werden per Gesetz Deckungssummen ( Mindestversicherungssummen) festgelegt, die jede Versicherungsgesellschaft bei solchen Verträgen mindestens absichern muss.
Fehlt beispielsweise diese Versicherung, so kann man auch kein Fahrzeug zulassen. Deshalb benötigt man zur Zulassung eines Fahrzeuges auch eine Versicherungsbestätigungskarte, damit die Behörde weiß, dass man eine Versicherung hat, die das Fahrzeug versichern wird.
Durch den Zwang zu Haftpflicht sollte man auch hin und wieder einmal einen Versicherungsvergleich für die KFZ-Versicherung durchführen, um nicht unnötig Geld zu verschwenden, was man vielleicht auch woanders noch gebrauchen könnte.
Zahlt man nicht regelmäßig die Beiträge, so dulden in aller Regel die Versicherungen noch einen Zahlungsverzug von einem Monat. Ab dann melden sie dies den Behörden. Diese wiederum werden nun das Fahrzeug, das nicht versichert ist, aufspüren und aus dem Straßenverkehr entziehen. Das geht soweit, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird bzw. eine Kralle angebracht wird. Das ist natürlich eine klare Ansage an die Leute, die ihre Versicherung nicht bezahlen wollen oder können, auch nicht mehr das Auto im Straßenverkehr bewegen zu dürfen und zu können. Nur so können wir uns alle im Straßenverkehr einigermaßen sicher fühlen, wenn wenigstens alle Fahrzeuge eine ausreichende Autohaftpflichtversicherung haben.