Arbeitszimmer
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Buchführung und insbesondere mit dem Thema
Arbeitszimmer. Seit dem 01.01.2007 dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur abgezogen werden, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt. In der Buchführung können somit die Betriebsausgaben entweder zu 100% oder gar nicht abgezogen werden.
Es handelt sich dann um ein häusliches Arbeitszimmer, wenn es vorwiegend der Erledigung
gedanklicher, schriftlicher und/oder verwaltungstechnischer Arbeiten dient, z. B. Rechnungen schreiben, Buchführung erledigen, etc. und in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Es muss aber vom privaten Wohnbereich getrennt sein. Ist dies nicht der Fall, z. B. bei einem Durchgangszimmer, so können die Kosten nicht in der Buchführung angesetzt werden.
Als weitere Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug in der Buchführung gilt, dass das
Zimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden muss.
Aufgrund der verschiedenartigen Tätigkeiten kann es hier zu Abgrenzungsproblemen
kommen. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Außendienstmitarbeiter. Maßgebend für
den Betriebsausgabenabzug in der Buchführung ist der qualitative Schwerpunkt der
ausgeübten Tätigkeit.
Vom häuslichen Arbeitszimmer zu unterscheiden sind Räume, die zwar in die häusliche Sphäre eingebunden sind, aber nicht zur Erledigung der o. g. Arbeiten dienen. Sollte der Raum z. B. als Werkstatt genutzt werden, so können in der Buchführung die Aufwendungen hierfür zu 100% erfasst werden. Des weiteren können die Betriebsausgaben in der Buchführung angesetzt werden, wenn es sich um ein außerhäusliches, z. B. angemietetes Arbeitszimmer handelt.
Um die entstandenen Kosten auch anerkannt zu bekommen, müssen diese in der Buchführung
einzeln und gesondert ausgewiesen werden. Bei einem häuslichen Arbeitszimmer kann dies
z. B. in Form einer Tabelle geschehen, in der die anteiligen Kosten zusammengestellt werden. Bei einem außerhäuslichen Arbeitszimmer werden die Kosten entsprechend der anfallenden Aufwendungen, z. B. für Strom, Miete, etc. verbucht. Viel Erfolg bei Ihrer Buchführung.