Alkoholverbot für Fahranfänger
Heute, am 01. August 2007, ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen in Kraft getreten. Hierdurch wird unter anderem in das Straßenverkehrsgesetz der § 24 c eingefügt, wonach ordnungswidrig handelt, „wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Wirkung eines solchen steht“. Eine wichtige Änderung im Verkehrsrecht.
Damit hat die Bundesregierung etwas gegen die steigende Anzahl von Verkehrsunfällen unternommen. Denn laut Statistik sind rund ein Drittel aller an einem Unfall mit Getöteten und Verletzten beteiligten Pkw-Fahrer unter Alkoholeinfluss junge Fahranfänger. Grund für die hohe Beteiligung von Fahranfängern bei solchen Unfällen sei das Zusammentreffen von Unerfahrenheit, Risikobereitschaft und Enthemmung. Durch Alkohol werde das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern zusätzlich erhöht.
Aus diesem Grund wurde für Fahranfänger die Null-Promille Grenze geschaffen. Für alle anderen Kraftfahrer gilt weiterhin die 0.,5 – Promille Grenze. Wer als Fahranfänger gegen dieses absolute Alkoholverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ausserdem müssen die Betroffenen ein Aufbauseminar absolvieren und die Probezeit kann um zwei Jahre verlängert werden.
Von den Landratsämter ist bereits zu hören, dass in Zukunft verstärkt Kontrollen durchgeführt werden, die Fahranfänger unter Alkoholeinfluss im Visier haben. Es ist den jungen Fahranfängern also anzuraten nach der Feier mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren oder ganz auf Alkohol zu verzichten. Sollte es doch zu einer Kontrolle kommen und Alkohol festgestellt werden, so kann möglicherweise noch der Anwalt mit einer Rechtsberatung helfen. Allerdings dürfte nur in den seltensten Fällen Hoffnung bestehen. Meist geht es nur um eine geringere Strafe.
Josch Bremer