Änderungen der Riesterrente
Im Jahr 2005 gab es bereits die ersten Änderungen bei der Riesterrente, wie es sich für eine Sache gehört, die lange Zeit Geltung haben soll. Es wurde unter andere bestimmte Sätze von elf auf fünf runter gesetzt, was ja im Prinzip nichts Schlechtes ist, ist die heutige Generation ja eh ein wenig lesefaul. Aber wer gedacht hätte, damit wäre die Riesterrente schon fertig und für alle Zeiten in Stein gemeißelt unterschätzt die Kreativität der Verantwortlichen um ein Vielfaches. Bereits ein Jahr später kam die nächste Änderung, und wenn eine Änderung so schnell kommt, dann muss man sich im Klaren sein, dass die Verantwortlichen schon bei der ersten Änderung über die zweite Änderung Bescheid wussten. Aber sie haben mal lieber nichts gesagt, das stiftet im Zweifelsfall nur Verwirrung. Und die Konsumenten der Riester Rente sind meist schon verwirrt genug.
Also, was genau war denn die zweite große Änderung. Es gab nach einer Richtlinie der EU eine Anpassung was das Geschlecht des Empfängers anging. Nicht nur ist diese Formulierung auf dünnem Eis gebaut, es zeigt auch deutlich, dass die Riesterrente in ganz Europa ernst genommen wird, von Land zu Land, von Volk zu Volk, von Rentner zu Rentner. Es macht also keinen Unterschied mehr ob ich in Süditalien oder in der Steiermark die Riesterrente beantrage. Daher sollte man grundsätzlich in Süditalien nach der Riester Rente fragen, da sind die Zahnärzte zwar nicht so gut, aber es ist warm und die jungen Dinger sehen ebenfalls besser aus. Das sollte doch Grund genug sein.
Autor Elke Lohre
Elke.lohre@onmeco.de